Digitale Stadt

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Digitaler Widerspruch: Informationen zur Nachnutzung für Behörden

Mit dem Online-Dienst „Digitaler Widerspruch“ hat Hamburg eine bürgerfreundliche Lösung geschaffen, um gegen behördliche Bescheide digital Widerspruch einzulegen. Der Online-Dienst kann an jedes Antragsverfahren angeschlossen werden und steht nach dem „Einer-für-Alle“-Prinzip Verwaltungen bundesweit zur Nachnutzung zur Verfügung.

Über den Online-Dienst können Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen (z. B. Unternehmen, Vereine, Verbände oder Anwaltskanzleien) zu einem erhaltenen Bescheid online Widerspruch einlegen – in eigener Sache oder in Vertretung für andere.

Ob die zuständige Behörde den Dienst für das jeweilige Verfahren bereits anbietet, kann im Online-Dienst überprüft werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Online-Dienst dennoch genutzt werden, um den Widerspruch Schritt-für-Schritt zu erstellen und postalisch zuzustellen. Das erleichtert zum einen Widersprechenden das Erstellen des Widerspruchs, zum anderen wird so die Vollständigkeit der Unterlagen sichergestellt. Das wiederum ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, Widersprüche schnellstmöglich zu bearbeiten.

Ergänzend zu dieser Standardwiderspruchstrecke wird der Online-Dienst im Frühjahr 2024 um einen Widerspruch-Formularbaukasten für Behörden erweitert. Mit dem sogenannten Selfservice können Behörden dann ihre Widerspruchstrecken nach dem Baukastenprinzip individuell konfigurieren und damit festlegen, welche Informationen Widersprechende angeben müssen und ob eine Information eine Pflicht- oder eine optionale Angabe ist. 

Der Online-Dienst „Digitaler Widerspruch“ entsteht im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Nach dem „Einer für Alle“-Prinzip entwickelt Hamburg den Online-Dienst nicht nur für sich selbst, sondern stellt ihn auch den anderen Bundesländern zur Nutzung bereit. Umgesetzt wird das Projekt durch das Amt für IT und Digitalisierung der Senatskanzlei Hamburg in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Interesse an Kooperation, Nachnutzung oder weiteren Informationen?

Bei Fragen oder Interesse an einer Nachnutzung nehmen Sie gerne über Efa-widerspruch@sk.hamburg.de Kontakt mit uns auf. 

Sie möchten über den Projektfortschritt auf dem Laufenden gehalten werden? Aktuelle Informationen erhalten Sie in unserem Infomailing, das alle zwei Wochen erscheint. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an das oben genannte Funktionspostfach, wenn auch Sie das Infomailing erhalten möchten.